HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Vermisste Katzen, aktuelle Tierschutz-Aktionen

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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon Mutzi » 27.05.2010 10:54

Ich hatte damals einen Fundkater - den süßen Carter - und habe den Besitzer gesucht.Hier ist das hier "umgekehrt".
Hast Du auch eine Verlustanzeige bei der Polizei gemacht? Denn damit sind schon mal einige Vorraussetzungen geschaffen, dass das Tier wieder herausgegeben werden muss. Andersrum hat der Finder nach 6 Monaten Anspruch auf den Fund, so er nicht auf dieses Recht verzichtet hat. In Tierheimen werden Fundtieren nach Gesundheitscheck manchmal schon nach 3 Tagen weitervermittelt, wenn sie nicht gekennzeichnet (Chip, Tattoo) sind. (Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.) So weit ist alles "rechtlich korrekt" gelaufen, von der moralischen Seite mal abgesehen. Du kannst im Prinzip als "Normalo" keine Akte einsehen. Da bist Du auf den guten Willen des Tierheims angewiesen, wenn Du als Privatmensch hinkommst.

Lasse Dich anwaltlich beraten. Der Anwalt kann die Akten anfordern und die neuen "Eigentümer" anschreiben und um Herausgabe des Tieres bitten.


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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon Moana » 27.05.2010 11:48

hallo,

ich habe eine sehr interssante internetseite zu dem thema gefunden. der jenige der sie betreibt berät auch am telefon (gehe dazu auf kontakt). vielleicht kann der dir weiterhelfen!

schau mal hier: http://www.initiative-haustierrechte.de/fundrecht-bgb

was ich defintiv sagen kann ist, (wenn sie vermittelt sind) das der "alte" besitzer, wenn er beweisen kann das es sein tier ist er es unter einer frist von sechs monaten zurückverlangen kann.

ich wünsche dir ganz viel glück
Liebe Grüße Melanie mit der Katzenbande

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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon lulu39 » 27.05.2010 18:02

Munja hat geschrieben:Einer der wenige" Vorteile" das Tier als "Sache"angesehen werden ist das es für Fundsachen eine aufbewahrungsfrist gibt.

Meines Wissens nach müssen Fundtiere 6 Monate"aufbewahrt"werden und dürfen erst dann vermittelt werden.

Geh zur Polizei,Ordnungsamt und wenn das nichts bringt ,nimm dir einen Anwalt.


Das ist absolut richtig.

Das Tier muß 6 Monate "verwahrt" werden. Wird es vorher vermittelt, ist dem neuen Besitzer mitzuteilen, das es sich um ein sogenanntes "Quarantänetier" in der Wartefrist handelt und der alte Besitzer Rechtsanspruch hat.

Allerdings muß dieser auch eindeutig nachweisen, das es sein Tier ist durch Kaufvertrag, Markierung o.ä. Ein Foto reicht da nicht.
Lg Katrin, Lulu, Lucy, Wassibär, Caesar und Sunny
Tief im Herzen: Pünktchen, Poppy, Nero und Snoopy

Achtung: Ich geh davon aus, das ihr Tips nur nach Rücksprache mit TA oder THP anwendet!

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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon Katzeninsel » 27.05.2010 18:50

Hallöchen,

Fundtiere müssen max. 6 Wochen im Tierheim verbleiben, meldet sich danach keiner, kann die Katze vermittelt werden!

Wenn Du definitiv nachweisen kannst, dass es sich um Deine Katze handelt, würde ich unverzüglich einen Rechtsanwalt einschalten!
Vielleicht kann auf diesem Wege eine gütliche Einigung herbei geführt werden.

Drücke für einen guten Ausgang ganz fest die Daumen!
Liebe Grüße
Ilse mit
Cry, Sam, Moritz, Feli, Gino, Kaya, Selina, Moogli, Timber und den Hunden Mun, Luna und Jesco
und den Sternchen Job, Tommy, Dixie, Micki, Speedy, Tim, Mikesch, Minka, Chico, Bienchen

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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon IschliebäKatzen » 27.05.2010 18:55

Das tut mir wirlich leid für Dich. Ich hoffe, dass alles gut ausgehen wird.
Katzen hinterlassen Spuren in unserem Leben.
Für eine Zeit, halt ich Eure Pfötchen fest, aber Eure Herzen, mein Leben lang.
Zur Erinnerung an Lilly-Mimi (kleine Puschimaus 01.07.2009 - 27.05.2018) Samson (ca. 6-7 J.) Othello (8 J.) Donald (21 J.) Pamina (13 J.) und Pauli (2 J.). Ich werde Euch nie vergessen


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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon Mutzi » 27.05.2010 19:25

Wirklich KEINE 6 Monate Wartezeit bis zur Vermittlung. Hier das Beispiel für Berlin.
http://www.tierschutz-berlin.de/index.php?id=162

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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon Munja » 27.05.2010 20:01

Die Tiere dürfen zwar vor ablauf der 6 Monate vermittelt werden.

Aber den neuen Besitzern muß gesagt werden das sie das Tier wieder zurückgeben müssen wenn sich der Besitzer findet.

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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon user_4480 » 27.05.2010 20:17

Hey, gibt es was neues?

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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon Rhyanniddh » 28.05.2010 12:05

Kenne so einen Fall auch, aber eher umgekehrt.

Ein Kumpel von mir hat sich auch eine Katze aus dem Tierheim geholt. Nach einiger Zeit haben sich da aber die Besitzer gemeldet und wollten natürlich die Katze zurück. Anscheinend haben die das dann ein wenig so gedreht, daß die Katze bei meinem Kumpel bleiben durfte. Wie das genau gemacht wurde, kann ich dann leider nicht sagen, aber so ganz koscher ist mir die Sache auch nicht vorgekommen. Gut, daß mein Kumpel die Katze dann auch nicht mehr hergeben wollte nach einigen Wochen kann ich dann auch verstehen. Man gewöhnt sich ja doch schnell aneinander und lernt die Macken des jeweiligen schnell kennen. Vor allem wäre es auch eine Zumutung gewesen, wenn er die Katze dann doch hätte hergeben müssen. Nochmal einen Verlust hätte er dann glaub auch nicht so einfach weggesteckt. Seine vorherige Katze ist nämlich auf seinen Schoß gestorben, nachdem sie aus der Tierklinik entlassen wurde. Hat ihn ziemlich schwer getroffen und er hat sofort sich eine neue Katze geholt. Sehr bedenklich, diese Praxis...
Vielleicht sollte man mal so ne Richtlinie finden, denn für beide Parteien ist das sehr unbefriedigend, würde ich mal sagen!
Abgesehen von den Mitarbeitern des Tierheims, die ich ziemlich unverschämit finde.... ist das doch ziemlich häftiger Tobak!
Wer sucht schon 70 km entfernt nach seiner Katze?
Vielleicht sollten die Tierheime die Tiere doch mal 4 Wochen minimum drinbehalten, bevor solche Vorfälle geschehen.
SCHNEE???
:s1809: :s01812:

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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon giovanna_sr » 28.05.2010 13:01

Wenn der Kater tätwiert und gechipt ist, sollte das doch überhaupt kein Problem sein, oder? Kann natürlich sein, dass das Tierheim gar nicht danach geschaut hat, sowas hab ich schon gehört.

Aber ansonsten: das ist wirklich der Oberhammer von dem Tierheim! Hoffentlich meldet rosebud sich mal wieder.

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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon user_4480 » 28.05.2010 14:25

Wieso meldet sie sich nicht mehr?

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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon Moana » 30.05.2010 14:02

keiner mehr da?
Liebe Grüße Melanie mit der Katzenbande

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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon hildchen » 30.05.2010 14:18

"rosebud" war seit ihrer Threaderöffnung nicht mehr im Forum angemeldet. :(
Mein einziger Vorsatz für 2020: Ich will mir nicht mehr alles gefallen lassen!

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Re: HILFE!! Mein entlaufener Kater wurde bereits vermittelt

Beitragvon shimali » 14.09.2010 15:07

hallo hildchen,

wie oben schon erwähnt gibt es eine "aufbewahrungsfrist" die 6 monate dauert. Bei TH heißt das im Klartext, die Tiere werden zwar vorher vermittelt, aber unter vorbehalt. Dass heißt, wenn die herrschaften dir jetzt sagen, dass deine katze bereits vermittelt ist und du kannst ihnen zweifelsfrei belegen, dass es sich um dein Tier handelt ist der neue besitzer trotzdem zur rausgabe verpflichtet.

Wie kannst du beweisen, dass es dein tier ist? die leichtese möglichkeiten sind tätowierungen und chip. wenn diese nicht vorhanden sind, kann dir eventuell dein Tierarzt helfen in dem er dauerhafte/dauerhaft sichtbare erkrankungen (z.b. Brüche, diabetis ect.) die dein tier hat bestätigt. Dann ist das TH verpflichtet, das vermittelte Tier daraufhin untersuchen zu lassen. Eine weitere, sehr waage möglichkeit ist es, unabhängige Zeugen vorzustellen, die zweifelsfrei beweisen können, dass sie dass tier kennen und es dir gehört. (nachbarn die das Tier regelm. in deiner whg sehen, mit dir so aber nix zu tun haben zum beispiel)


zu der Akteneinsicht - das Tierheim darf dir diese aus Datenschutzgründen nicht gewähren.

ich hoffe du liest diesen Beitrag noch und kriegst deinen schlawiener wieder ;-)

wenn das Tierheim sich weigert musst du dir nen Anwalt nehmen - polizei kann da nix machen.
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